Kindergeld: Soll künftig ab Geburt ohne Antrag ausgezahlt werden
Immobilienbesteuerung: Grüne wollen erweiterte Grundstückskürzung abschaffen
Erbschaften von mehr als 300 Wohnungen: Bleiben wohl steuerfrei
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist im Finanzausschussmit einem Vorstoß zum Ende der Befreiung großer Immobilienbestände bei derErbschaftssteuer gescheitert. Lediglich die Fraktion Die Linke stimmte demAntrag der Grünen (BT-Drs. 21/4456) zu, der ein Ende der "Steuerbefreiungbei Erbschaften und Schenkungen mit mehr als 300 Wohneinheiten" fordert.
Als Begründung für ihre Ablehnung nannte dieCDU/CSU-Fraktion die Notwendigkeit, im Steuerrecht auf Vereinfachung undTypisierung zu setzen. Es sei für den Erhalt von Arbeitsplätzen notwendig,Betriebsvermögen von der Erbschaftssteuer zu verschonen. Das gelte auch fürGewerbe, deren Geschäft die Vermietung von Immobilien sei.
Die AfD-Fraktion erklärte, sie lehne die Erbschaftssteuerinsgesamt ab. Sie schaffe Unsicherheit für Familien.
Für die SPD-Fraktion ist eine grundlegende Reform derErbschaftssteuer nötig. Sie warnte vor einer isolierten Abschaffung der300-Wohnungen-Regelung, da diese die Gefahr neuer Umgehungstatbeständebeinhalte.
Aus Sicht der Grünen ist den Bürgern nicht zu erklären, dasses diese Ausnahme gibt. Im Antrag wird unter anderem auf ein Urteil desBundesfinanzhofs aus dem Jahr 2017 (II R 44/15) verwiesen. Dieses sieht eineBefreiung von der Erbschaftssteuer nur vor, "wenn die Gesellschaft nebender Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen GeschäftsbetriebsZusatzleistungen erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maßüberschreiten". Auf die Anzahl der vermieteten Wohnungen komme es dabeinicht an.
Die Absage des BFH an die 300-Wohnungen-Regel sei aufgrundeines Nichtanwendungserlasses für die Steuerverwaltung nicht umgesetzt,kritisieren die Grünen. Das könne das Bundesfinanzministerium (BMF) jederzeitändern, selbst ohne ein neues Gesetz.
Unterstützung bekamen die Grünen von der Fraktion Die Linke.Auch sie kritisierte, dass eine Erbschaft von drei Wohnungen höher besteuertwerde als eine von 300 und zeigte Unverständnis für den Nichtanwendungserlassdes BMF. Gleichwohl stimmten sie auch der SPD-Fraktion zu, dass einegrundlegende Reform der Erbschaftssteuer nötig sei.
Der Parlamentarische Staatssekretär im BMF, Michael Schrodi(SPD), wies darauf hin, dass der Steuervollzug Sache der Bundesländer sei.Entsprechend liege der Nichtanwendungsbeschluss auch nicht allein in derBefugnis der Bundesregierung.
Deutscher Bundestag, PM vom 18.03.2026