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Entlastung beim Grundstückskauf: Immobilientransaktionen sollen digitalisiert werden
Immobiliengeschäftebeim Notar sollen schneller, effizienter und auch günstiger durchgeführt werdenkönnen. Notare, Gerichte und Behörden sollen Informationen und Dokumente bei Grundstückskaufverträgenzukünftig ausschließlich auf digitalem Weg austauschen. Wie dasBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mitteilt, soll Gleichesauch für weitere notarielle Rechtsgeschäfte und Anzeigepflichten gelten. Einenentsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen.
Die Durchführung vonImmobilienübertragungen erfordert den Austausch zahlreicher Informationen undDokumente. Bisher erfolgt dies weitgehend in Papierform und auf dem Postweg.Gleiches gilt für den Austausch von Notaren mit den Gerichten oder denFinanzämtern im Zusammenhang mit anderen Rechtsgeschäften.
Mit demGesetzentwurf zum elektronischen Notar-Verwaltungs-Austausch sollen dieseProzesse erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Er sieht dafür eineumfassende digitale Kommunikation von Notariaten, Behörden und Gerichten aufGrundlage eines gemeinsamen Dateistandards vor. Die Digitalisierung derProzesse soll schrittweise eingeführt und in großen Teilen bereits Anfang 2027umgesetzt sein.
Der von derBundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarischeVerfahren an Bundesrat und Bundestag übersandt.
Bundesministeriumder Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 05.11.2025