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Entfernungspauschalen: Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030

22.11.2021

Das Klima soll besser geschützt werden. Hieraus ergeben sich auch Änderungen unter anderem bei den Entfernungspauschalen. Über die Einzelheiten informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 (BGBl. I, S. 2886) sowie dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, S. 2451) hätten sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen und zur Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 Einkommensteuergesetz ergeben, so das BMF in seinem Schreiben.

Die Änderungen zu dem BMF-Schreiben vom 31.10.2013 (BStBl I, S. 1376) sind in dem aktuellen Schreiben, das auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar ist, fett gedruckt.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 18.11.2021, IV C 5 - S 2351/20/10001 :002

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