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Energiepreispauschale für Rentner: Zur Angabe in der Einkommensteuererklärung 2022

01.03.2023

Wer als Rentner die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende im Dezember 2022 durch den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten hat, muss den ausgezahlten Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 angeben. Hierauf weist das bayerische Landesamt für Steuern hin.

Hintergrund sei, dass das Finanzamt automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung erhalte und diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtige.

Landesamt für Steuern Bayern, PM vom Februar 2023

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