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Energiepreispauschale: Besteuerung rechtmäßig?

24.01.2024

Das Finanzgericht (FG) Münster prüft, ob es rechtmäßig ist, dass die Energiepreispauschale besteuert wird. Hierauf weist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hin.

Die Energiepreispauschale sei ab September 2022 als Kompensation für die hohen Energiekosten ausgezahlt worden. Von der Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro profitierten laut DStV Arbeitnehmer, Selbstständige und schließlich auch Rentner. Allerdings habe die Pauschale der Einkommensteuer unterlegen.

Zur Frage, ob dies rechtmäßig ist, sei jetzt eine Klage beim FG Münster anhängig (14 K 1425/23 E). Es bleibe abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof oder das Bundesverfassungsgericht die Steuerpflicht dieser Entlastungsmaßnahme unter die Lupe nehmen wird, so der DStV. Inwieweit das Einlegen eines Einspruchs und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens – zum gegenwärtigen Zeitpunkt oder später – sinnvoll ist, müsse der Steuerberater mit seinen Mandanten im konkreten Einzelfall entscheiden.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 23.01.2024

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