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Energiepreispauschale: Antworten auf FAQs
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) abgestimmt.
Wie das Ministerium mitteilt, werden Fragen beantwortet unter anderem zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.
Der FAQ-Katalog ist auf den Seiten des BMF veröffentlicht (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html).
Bundesfinanzministerium, PM vom 17.06.2022