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Energieeffizienz: Bundestag beschließt Gesetz
Der Bundestag hat am 21.09.2023 den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf "zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes" (BT-Drs. 20/6872) beschlossen.
Mit dem Entwurf will die Bundesregierung Energieeffizienzziele sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch festlegen. Das Ambitionsniveau der Ziele des Gesetzentwurfes trage dem hohen Ambitionsniveau des EU-Richtlinienvorschlages für Deutschland Rechnung, heißt es. Auch würden sowohl eine allgemeine Energieeinsparverpflichtung für Deutschland insgesamt als auch spezifische Energieeinsparverpflichtungen für die öffentlichen Stellen bestimmt.
Neben einer Erfassung der Energieverbräuche solle auch die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen für die öffentlichen Stellen durch eine digitale Datenerfassung ermöglicht werden. Den Ländern werde aufgegeben, ihrerseits Energieeinsparverpflichtungen gegenüber den Kommunen zu erlassen. Konkret würden Bund und Länder verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 50 Terrawattstunden erbringen.
Würden nach Inkrafttreten der zukünftigen EU-Richtlinie Abweichungen festgestellt, so werde das Energieeffizienzgesetz in einem nachfolgenden Änderungsgesetz angepasst werden, schreibt die Bundesregierung. Eile sei geboten: Um das Ziel zu erreichen und den Ländern Zeit zur Vorbereitung zu lassen, könne für die Umsetzung der Richtlinie nicht deren zukünftiges Inkrafttreten abgewartet werden, heißt es in dem Entwurf.
Für den Bereich der Industrieanlagen stellt der Entwurf fest, dass bisher nur ein gewisser Anteil des wirtschaftlich realisierbaren Energieeinsparpotentials umgesetzt worden sei. Durch Instrumente wie Förderprogramme oder die Kopplung des Vorhandenseins von Energiemanagementsystemen an Steuererleichterungen und Abgabenbefreiungen sei lediglich auf freiwilliger Ebene versucht worden, Anreize zur Energieeffizienz zu schaffen.
Dies führe in der Regel dazu, dass nur solche Maßnahmen umgesetzt würden, die kurz- und mittelfristig wirtschaftlich sind. Das Kohlendioxid-Preissignal durch den Emissionshandel reiche bei vielen Unternehmen allein nicht aus, die bestehenden Effizienzpotenziale zu realisieren. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht für Unternehmen mit Energieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden vor, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen.
Deutscher Bundestag, PM vom 21.09.2023