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Energie-Entlastungspaket: Steuerzahlerbund appelliert an Struktur-Reform und fordert Nachjustieren bei Pauschale

30.03.2022

Eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, eine Steuersenkung bei Kraftstoffen für drei Monate und zum Beispiel ein einmaliger Familienzuschlag von 100 Euro pro Kind: Das am 24.03.2022 vorgestellte Energie-Entlastungspaket der Ampel-Koalition stellt aus Sicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) eine wirksame Ad-hoc-Maßnahme dar, um die hohen Energiepreise temporär abzufedern. Mittel- und langfristig müsse die Politik allerdings eine Struktur-Reform angehen, um alle Menschen systematisch und dauerhaft zu entlasten, so BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Im Einzelnen fordert der Verband eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 40 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Fahrtkilometer – derzeit gelten 35 Cent erst ab dem 21. Kilometer, die auf 38 Cent steigen sollen. Auch die Kilometer-Pauschale für Dienstreisen sollte auf 40 Cent angehoben werden. Darüber hinaus fordert der BdSt die komplette und sofortige Abschaffung der EEG-Umlage sowie die weitgehende Abschaffung der Stromsteuer – so weit, wie EU-Recht dies zulässt: Dieses sehe eine Mindestbesteuerung von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Haushaltsstrom vor. Der deutsche Fiskus verlange aktuell aber 2,05 Cent und damit mehr als 20 Mal so viel. Hier sei Luft nach oben für Entlastungen, so Holznagel.

Laut Ergebnis des Koalitionsausschusses zahle der Arbeitgeber allen einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern (Steuerklassen 1 bis 5) einmalig 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt. Für Selbstständige werde die Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig um diesen Betrag gesenkt. Allerdings solle die Pauschale der Einkommensteuer unterliegen. Dies dürfte aber zum Problem werden, weil damit alle Arbeitnehmer, die die Pauschale erhalten, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet würden. "Hier muss die Ampel nachjustieren", fordert BdSt-Präsident Holznagel. "Schließlich sollten Millionen Arbeitnehmer nicht in eine Pflichtveranlagung rutschen. Die 300 Euro müssen steuerfrei sein".

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 24.03.2022

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