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ElsterFormular: Wird durch «Mein ELSTER» abgelöst

12.02.2021

Mit der Einkommensteuererklärung 2020 wird ElsterFormular durch "Mein ELSTER" abgelöst. Aber auch Einkommensteuererklärungen für frühere Jahre können mit "Mein ELSTER" unter "www.elster.de" erstellt werden. Des Weiteren ist es über "Mein ELSTER" möglich, Einsprüche, Anträge und Mitteilungen an das Finanzamt zu übermitteln. Dies teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen mit.

Neben einer stetigen Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit seit Einführung von ELSTER sei es das Ziel, dass möglichst viele Bürger diese Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung nutzen, erläutert das Amt. Denn dies habe Vorteile für beide Seiten: Das Finanzamt profitiere von einer guten Datengrundlage, die ohne weiteren Aufwand verarbeitet werden kann. Die Bürger würden mit verständlichen Erläuterungen und Hinweisen durch die elektronischen Formularbestandteile begleitet.

Sie hätten die Möglichkeit der Datenübernahme aus dem Vorjahr und könnten die dem Finanzamt bereits vorliegenden Daten (zum Beispiel vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen oder Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen) einfach über den Abruf von Bescheinigungen in die eigene Steuererklärung übernehmen.

Anschließend könnten sie die voraussichtliche Steuer automatisch berechnen lassen und die Erklärung komplett papierlos und sicher online an das Finanzamt übermitteln. Belege seien nur noch im Einzelfall auf Anforderung des Finanzamts vorzulegen.

Handelt es sich um einen erstmaligen oder außergewöhnlichen Sachverhalt mit deutlicher steuerlicher Auswirkung zum Beispiel erstmalige Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung oder größere berufsbedingte Ausgaben, könne es dagegen sinnvoll sein, die Nachweise gleich bei der Erklärungsübermittlung mit einzureichen, um eine nachträgliche Anforderung von Belegen – und somit Verzögerungen – zu vermeiden, rät das LfSt.

Sobald der Steuerbescheid vorliegt, könnten die Bürger diesen auf eventuelle Abweichungen von der Steuererklärung mit Hilfe des so genannten Bescheiddatenabrufs online überprüfen.

Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2020 beginne in den Finanzämtern ab dem 15.03.2021, fährt das LfSt fort. Hintergrund dafür sei, dass die Finanzämter sicher sein müssen, dass ihnen die elektronisch zu übertragenden Daten von Arbeitgebern und Versicherern für das Steuerjahr auch vollständig vorliegen (die Frist hierfür ist der 28. Februar). Die ersten Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2020 könnten damit frühestens Ende März/Anfang April 2021 versendet werden. Aufgrund der Vielzahl der bereits zu Bearbeitungsbeginn vorliegenden Einkommensteuererklärungen könne der Versand der Steuerbescheide jedoch nicht in jedem Fall bereits zu diesem frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

Auch wenn die Bearbeitung erst Mitte März beginnen kann, lohne es sich bereits jetzt, die Vorbereitungen für die Steuererklärung 2020 anzugehen, so das LfSt. Denn für die erstmalige Nutzung von "Mein ELSTER" sei zunächst eine Registrierung und die Erteilung eines Zertifikats erforderlich. Mithilfe des Zertifikats wiesen sich Nutzer in "Mein ELSTER" zweifelsfrei gegenüber den Finanzbehörden aus. Bis zum Erhalt des Zertifikats, das aus Sicherheitsgründen ausschließlich per Post an die hinterlegte Meldeadresse gesendet wird, könnten einige Tage vergehen.

Landesamt für Steuern Niedersachsen, PM vom 10.02.2021

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