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Elektronische Aufzeichungssysteme: Beginn der Mitteilungspflicht

01.07.2024

In einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) geht es um den Beginn der Mitteilungspflicht des § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO).

Das Mitteilungsverfahren nach dieser Vorschrift steht laut Ministerium steht ab dem 01.01.2025 zur Verfügung. Die Mitteilung von vor dem 01.07.2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 der Kassensicherungsverordnung sei bis zum 31.07.2025 zu erstatten.

Das BMF-Schreiben regelt auch die Mitteilungspflicht von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern. Es ist auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 28.06.2024, IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009

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