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Einnahmen aus kleinen Photovoltaik-Anlagen: Finanzausschuss des Bundesrates für Steuerbefreiung

17.12.2020

Der Finanzausschuss des Bundesrates spricht sich mehrheitlich dafür aus, dass Einnahmen aus dem Betrieb neu errichteter kleiner Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit bis zu 10 Kilowatt peak (kWp) von der Einkommensteuer befreit werden. Dies teilt Baden-Württembergs Finanzministerium mit.

Ein Antrag, den Baden-Württemberg gemeinsam mit Bremen und Schleswig-Holstein eingebracht hatte, ziele auf eine zeitnahe Umsetzung ab. "Die Einnahmen aus den kleinen PV-Anlagen von der Steuer zu befreien, spart jede Menge Bürokratie", argumentierte Finanzministerin Edith Sitzmann (Bündis 90/Die Grünen) am 12.12.2020. Größtenteils betrieben Eigenheimbesitzer solche Anlagen, mit denen sie keinen Gewinn erzielen möchten. Trotzdem mache die derzeitige Regelung umfangreiche Erklärungspflichten erforderlich, die in den Finanzämtern wiederum aufwändig geprüft werden müssten.

"Eine Steuerbefreiung würde dazu beitragen, den Einsatz der kleinen PV-Anlagen attraktiver zu machen. Mehr Menschen würden regenerative Energien in ihrem Zuhause einsetzen", so Sitzmann. PV-Anlagen bis 10 kWp, die neu errichtet werden, erhielten seit 2020 weniger als zehn Cent Einspeisevergütung je Kilowattstunde. Daraus ergäben sich durchschnittlich weniger als 100 Euro Gewinn im Jahr. Wird der Strom teilweise selbst verbraucht, falle der Gewinn noch geringer aus. Derzeit stehe der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag. Die Steuerausfälle durch eine Befreiung wären gering. Umso unverständlicher sei es, dass die Befreiung nicht im Jahressteuergesetz 2020 vorgesehen sei, meint Sitzmann. Es wäre ein wichtiges Signal an die Eigenheimbesitzer, wenn der Bundestag eine entsprechende Änderung noch einbrächte, sagte die Finanzministerin. Bei älteren Anlagen sei die Einspeisevergütung noch höher. Daher solle die Steuerbefreiung für die Anlagen gelten, die nach dem 31.12.2019 errichtet wurden.

Schon im Herbst 2020 hatte sich Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass die Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt wird. Sowohl im Finanzausschuss als auch im Plenum des Bundesrates sei der damalige Antrag mehrheitlich beschlossen worden. Der Bundestag habe die Änderungen allerdings bislang nicht aufgegriffen. Im aktuellen Antrag werde nun eine Umsetzung unabhängig vom Jahressteuergesetz 2020 gefordert.

Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 12.12.2020

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