Inflationsausgleichsprämie und Überstundenvergütung: Steuerberaterverband informiert
Schuldscheindarlehen: Keine Pflicht zu Zahlung von "Negativzinsen"
Einkommensteuererklärung 2022: Zur Energiepreispauschale für Erwerbstätige
Das Finanzministerium Niedersachsen weist aktuell darauf hin, dass für die bereits ausgezahlte Energiepreispauschale (EPP) oder zur Beantragung der Auszahlung der EPP für Erwerbstätige in den Erklärungsvordrucken 2022 und in ELSTER keine gesonderte Eintragungsmöglichkeit vorgesehen ist. Nur Steuerpflichtige, die pauschal besteuerten Arbeitslohn nach § 40a Einkommensteuergesetz bezogen haben, müssten in der Anlage "Sonstiges" in den Zeilen 13 und 14 Eintragungen vornehmen. Ansonsten reiche die Abgabe der Erklärung unter Angabe der Einkünfte aus.
Bei der elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung 2022 über ELSTER sei zu beachten, dass die EPP in der unverbindlichen Steuerberechnung derzeit noch nicht berücksichtigt wird. Insoweit könne der Einkommensteuerbescheid davon abweichen, so das Finanzministerium.
Finanzministerium Niedersachsen, PM vom Mai 2023