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Einkommensteuer für 2023: Frist für eigenständig erstellte Erklärungen endet am 2. September

21.08.2024

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung eigenständig erstellen, haben noch etwa zwei Wochen Zeit, die Einkommensteuererklärungen für das Steuerjahr 2023 anzufertigen. Regulär endet die Frist zur Abgabe am 31. Juli des Folgejahres. Aufgrund der pandemiebedingten Ausnahmesituation sei die Abgabefrist jedoch verlängert worden, so das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern.

Wer zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet ist und keine Unterstützung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe oder Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch nimmt, müsse seine Erklärung spätestens am 02.09.2024 einreichen. Zwar ende die Frist offiziell am 31.08.2024, jedoch falle dieser Tag auf einen Samstag, wodurch sich die Frist bis zum darauffolgenden Montag verlängere.

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, PM vom 19.08.2024

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