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Einheitliche Arbeitszeiterfassung: Noch nicht in Sicht

16.08.2021

Im Jahr 2019 wurden von der Gewerbeaufsicht insgesamt 151.096 Besichtigungen in 61.864 Betrieben zur Kontrolle der Arbeitszeitgesetze durchgeführt. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Drs. 19/31886) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/31685) der Linksfraktion. Die Frage, welche Folgen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 14.05.2019 hat, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ein verlässliches System der Arbeitszeiterfassung zu etablieren, werde von Sachverständigen und innerhalb der Bundesregierung derzeit noch kontrovers diskutiert, heißt es in der Antwort weiter. Eine einheitliche Arbeitszeiterfassung ist also noch nicht in Sicht.

Deutscher Bundestag, PM vom 13.08.2021

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