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Einfuhrumsatzsteuer: Betroffene können ihre Erfahrungen in Umfrage darlegen

03.05.2021

Zum 01.12.2020 trat das Fristenmodell für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Kraft. Die Auswirkungen sollen 2023 evaluiert werden. Betroffene Unternehmen können sich bereits jetzt einbringen, indem sie ihre Erfahrungen zur Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen einer Umfrage teilen. Dies teilt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit.

Seit Dezember 2020 gölten neue Fristen zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer, erläutert der DStV. Bund und Länder hätten sich im Jahr 2020 mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz auf die Einführung des so genannten Fristenmodells geeinigt. Dieses sehe vor, dass bei Nutzung eines Aufschubkontos die Fälligkeit der Umsatzsteuer für Einfuhren aus Drittstaaten auf den jeweils 26. Tag des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben wird.

Der DStV erachtet das für einen guten Schritt, wenngleich er die Einführung des so genannten Verrechnungsmodells bevorzugt hatte.

Das nun geltende Fristenmodell solle bis 2023 evaluiert werden. Zu diesem Zweck habe das Deutsche Maritime Zentrum e.V. eine Studie beauftragt, die eine fundierte Datengrundlage liefern solle. Ziel sei es, herauszufinden, inwieweit Verfahren für Importeure und Verwaltung vereinfacht und damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt werden können.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 27.4.2021

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