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Einführung elektronischen Rechnungsstellungs- und Meldesystems: Bundessteuerberaterkammer sieht noch Änderungsbedarf

05.04.2023

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat zum Richtlinienvorschlag der EU zur Einführung eines elektronischen Rechnungsstellungs- und Meldesystems Stellung genommen. Sie begrüßt grundsätzlich die Initiative der EU-Kommission, eine digitale Meldepflicht für innergemeinschaftliche Umsätze auf Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung einzuführen. Der Harmonisierungsvorschlag sei für die Praxis der Unternehmen und deren Berater von großer Bedeutung, da er neben der Betrugs­bekämpfung auch erhebliches Potential zur Digitalisierung und Automatisierung der Rechnungsstellungsprozesse beinhaltet.

Der Richtlinienentwurf enthalte durchaus positive Ansätze. So sei es beispielsweise zu begrüßen, dass mit der CEN-Norm 16931 auf einen europaweit erprobten technischen Standard abgestellt wird und ein Clearing-Modell nicht vorgesehen ist. Die Implementierung eines dezentralen Modells erscheine insoweit vorteilhaft, als die Fehleranfälligkeit reduziert und der Rechnungsstellungsprozess beschleunigt werden kann.

Gleichwohl gibt es aus Sicht der BStBK noch wesentlichen Anpassungsbedarf. Dies betreffe insbesondere die Verlängerung der Fristen für die Ausstellung der Rechnung und daran anknüpfende Meldeverpflichtungen sowie die Rechnungspflichtangaben. Zudem fehle es an einheitlichen Rahmenbedingungen für die technische Infrastruktur und die Übertragungswege. Der Richtlinienvorschlag sollte zügig nachjustiert werden, um keine allzu großen Anpassungen des Zeitrahmens hinnehmen zu müssen, empfiehlt die BStBK.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 03.04.2023

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