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Einbußen durch Ukrainekrieg: Hilfen für Landwirte beschlossen

15.07.2022

Die Bundesregierung will Landwirte in Agrarsektoren, die von den Folgen des Ukrainekrieges am stärksten betroffen sind, finanziell entlasten. 180 Millionen Euro stünden für entsprechende Beihilfen bereit.

Laut Regierung sind zwei Hilfsmaßnahmen geplant: eine Anpassungsbeihilfe, die jetzt im Bundeskabinett beschlossen wurde, und eine Kleinbeihilfe, die noch in Arbeit ist. Die Förderung solle sich auf die besonders belastete Nahrungsmittelproduktion konzentrieren und somit auch einen Beitrag zu Ernährungssicherheit leisten.

Mit den insgesamt 180 Millionen Euro sollen Betriebe in den Sektoren der Nahrungsmittelproduktion unterstützt werden, in denen Gewinneinbußen infolge des Ukrainekrieges zu erwarten sind. Nach Berechnungen des Thünen-Instituts seien das folgende Sektoren: energieintensive Gartenbaubetriebe mit geschützter Produktion (unter Folie, Glas, Vlies), der Freilandgartenbau, Obstbau, Weinbau, die Hühner- und Putenmast, Schweinemast und Betriebe mit Sauenhaltung. Wegen vergleichbarer Betroffenheit würden zudem Betriebe mit Hopfenanbau, Entenmast, Gänsemast und Ferkelaufzucht berücksichtigt, so die Regierung

Die Höhe der Beihilfe je Sektor sei unterschiedlich – je nach Ausmaß der Marktstörung. Sie solle zielgerichtet und unbürokratisch fließen und sei pro Betrieb auf 15.000 Euro begrenzt.

Mit der jetzt beschlossenen Anpassungsbeihilfe würden Betriebe unterstützt, die sich entsprechend EU-Recht einer klima- und umweltfördernden Bewirtschaftung verpflichtet haben. Zum Nachweis dieses Nachhaltigkeitskriteriums werde der Erhalt der so genannten Greening-Prämie herangezogen. Beihilfeberechtigt seien also diejenigen Unternehmen, die die Greening-Prämie erhalten oder die Sonderregelungen erfüllen, die als Nachhaltigkeitsleistung gelten, sowie Betriebe, die die Anforderungen für die ökologische/biologische Landwirtschaft einhalten.

Der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) lägen die entsprechenden Daten vor. Der Kreis der berechtigten Betriebe könne somit unkompliziert bestimmt werden, teilt die Bundesregierung mit. Die Gelder würden von der SVLFG ohne Antragsverfahren ausgezahlt. Die individuelle Beihilfe richte sich nach den Anbauflächen- und Tierzahlen. Die Auszahlung solle bis spätestens 30.09.2022 erfolgen.

Betriebe, die ebenfalls zu den betroffenen Agrarsektoren gehören, aber keine Greening-Prämie erhalten, sollen mit einem Kleinbeihilfe-Programm unterstützt werden, kündigte die Regierung an. Dieses werde vom Bundeslandwirtschaftsministerium derzeit erarbeitet.

Bundesregierung, PM vom 13.07.2022

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