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"Earn-Out-Zahlungen": Zur Versteuerung im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

12.01.2024

Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in Bestätigung seiner Rechtsprechung entschieden hat.

Nach dem aktuellen Urteil gilt das auch für so genannte Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.11.2023, IV R 9/21

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