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E-Government-Verfahren Elster: Wird ausgebaut

08.06.2021

Das von der bayerischen Steuerverwaltung betriebene E-Government-Verfahren Elster, das 1996 ins Leben gerufen wurde, feiert sein 25-jähriges Jubiläum. Wie das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat mitteilt, wird der Funktionsumfang des Verfahrens ständig erweitert und an die Nutzerwünsche angepasst. Ziel sei, eine vollständige elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt anzubieten.

Im Portal "Elster Ihr Online-Finanzamt" unter "www.elster.de" können laut Bayerischem Finanzministerium nicht nur elektronische Steuererklärungen sicher eingereicht werden. Es stünden auch vielfältige weitere Serviceleistungen zur Verfügung, zum Beispiel der Abruf von Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden könnten. Gleichzeitig bestehe die Möglichkeit, elektronische Nachrichten an das Finanzamt zu senden und zu erhalten.

Auch der Gesetzgeber habe das Potenzial der Elster-Technik erkannt: Mit dem Onlinezugangsgesetz sei die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen worden, dass die aktiven Elster-Nutzerkonten auch für Online-Verfahren außerhalb der Steuerverwaltung verwendet werden können. Unternehmen sowie Bürger könnten sich demnach künftig mit ihren bestehenden Elster-Zertifikaten auch in steuerfremden Verwaltungsportalen sicher anmelden, authentisieren und so Leistungen online beantragen. Unternehmen könnten dabei auch ein Unternehmenskonto für die sichere digitale Kommunikation mit steuerfremden Behörden eröffnen. Erste Verfahren sind laut Bayerischem Finanzministerium bereits umgesetzt – wie zum Beispiel die Authentifizierung zur Beantragung der November- und Dezemberhilfen oder der Forschungszulage für Unternehmen.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, PM vom 26.05.2021

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