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E-Fahrzeuge: Steuerbefreiung soll verlängert werden
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf einesAchten Gesetzes zur Änderung Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorgelegt.
Elektromobilität sei ein wichtiger Baustein, um Klima- undUmweltbelastungen des Verkehrssektors nachhaltig zu reduzieren. Durch einenweiteren Anstieg des Anteils reiner Elektrofahrzeuge am Fahrzeugbestand könneeine spürbare Reduktion der direkt vom Straßenverkehr ausgehenden CO2- undSchadstoffemissionen bewirkt werden, so das Ministerium.
Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien sei dahervereinbart worden, die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis längstenszum 31.12.2035 zu verlängern. Durch die Gesetzesänderung sei das Halten reinerElektrofahrzeuge begünstigt, die bis zum 31.12.2030 erstmalig zugelassenwerden.
Die zehnjährige Steuerbefreiung werde jedoch begrenzt bislängstens 31.12.2035, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung einesreinen Elektrofahrzeuges zu geben und das Kraftfahrzeugsteueraufkommenmöglichst stabil zu halten. Mit dem sukzessiven Erreichen der Ziele derElektromobilität im Verkehrssektor und der damit verbundenen weitergehendenMarktdurchdringung der reinen Elektrofahrzeuge sei eine weitereAufrechterhaltung der langjährigen Förderdauer von reinen Elektrofahrzeugen inder Kraftfahrzeugsteuer zukünftig nicht mehr geboten.
Bundesfinanzministerium, PM vom 14.10.2025