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Doppelte Haushaltsführung und häusliches Arbeiten in der Zweitwohnung: Wann ein Abzug der Tagespauschale zulässig ist
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit Schreiben vom 15.08.2023 zur Absetzung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeiten näher geäußert. Es geht laut Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt auch auf die Frage näher ein, ob neben den Unterkunftskosten für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unterhaltene Zweitwohnung die ab 2023 geltende Tagespauschale von sechs Euro angesetzt werden kann.
Der Gesetzgeber bestimme hierzu, dass der Abzug der Tagespauschale unzulässig ist, soweit für die Wohnung Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abgezogen werden können. Laut Steuerberaterverband gilt die Abzugseinschränkung allerdings nicht, wenn die betriebliche oder berufliche Tätigkeit am Ort des eigenen Hausstandes ausgeübt wird. Dann sei eine Tagespauschale nach den allgemeinen Grundsätzen absetzbar.
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 26.09.2023