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Dividenden- und Zinsausschüttungen an gemeinnützige Organisationen: Deutschland muss diesbezügliche Besteuerungsvorschriften ändern

07.04.2022

Die Bundesrepublik muss bei der Besteuerung von an gemeinnützige Organisationen ausgeschüttete Dividenden und Zinsen tätig werden. Dies fordert die Europäische Kommission. Die diesbezüglichen deutschen Vorschriften müssten mit EU-Recht in Einklang gebracht werden.

Dividenden- und Zinsausschüttungen an gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz oder den Ort ihrer Geschäftsleitung in Deutschland haben, sind nach deutschem Steuerrecht von der Quellensteuer befreit oder die einbehaltene Quellensteuer wird erstattet. Dividenden- oder Zinszahlungen an vergleichbare gemeinnützige Einrichtungen, die ihren Sitz in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder einem Drittland haben, würden dagegen mit einem Steuersatz von 25 Prozent besteuert, sofern in einem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen kein ermäßigter Satz vorgesehen ist, rügt die Kommission. In dieser unterschiedlichen Behandlung inländischer und grenzüberschreitend getätigter Ausschüttungen von Dividenden und Zinsen sieht sie eine Beschränkung des in Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und Artikel 40 des EWR-Abkommens verankerten freien Kapitalverkehrs.

Gibt Deutschland binnen der nächsten zwei Monate keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Europäische Kommission, PM vom 06.04.2022

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