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Diskussion über Erbschaftsteuerreform: DIW schaltet sich mit eigenem Vorschlag ein

22.01.2026

Für die Erbschaftsteuerreform sollten Steuerprivilegienabgeschafft, höhere Lebensfreibeträge eingeführt und Steuertarife vereinfachtwerden. Das schlägt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)vor. Dadurch würden Belastungen gerechter verteilt. Und: Trotz deutlich wenigerSteuerpflichtigen entstünden Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro.

Keine Ausnahmen mehr für Firmenübertragungen, Einführung vonLebensfreibeträgen und ein geänderter Steuertarif würden für Mehreinnahmen undsteuerliche Gleichbehandlung bei der Erbschaftsteuer sorgen. Die Zahl derSteuerpflichtigen würde dadurch halbiert und der Aufwand für Finanzämter undSteuerpflichtige deutlich reduziert. Das DIW Berlin verweist auf Reformszenarienzur Erbschaftsteuer. DIW-Steuerexperte Stefan Bach habe mit seinem Team imvergangenen Jahr mehr als 20 solcher Szenarien für die Bundestagsfraktion vonBündnis 90/Die Grünen durchgerechnet – und lege nun einen weiteren Ansatz vor,der über den aktuellen SPD-Vorschlag hinausgeht.

Die Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer werdederzeit verfassungsrechtlich überprüft. Als wahrscheinlich gelte, dass dasBundesverfassungsgericht die Steuerprivilegien noch in diesem Frühjahr alsrechtswidrig einstufen wird, da diese der Gleichbehandlung entgegenlaufen.Durch deren Wegfall könnten Mehreinnahmen von rund 7,8 Milliarden Euro oder 65Prozent des bisherigen Aufkommens entstehen, wobei die Mehrbelastung weitgehenddie obersten Vermögensgruppen träfe.

"Die Mehreinnahmen könnten zumindest teilweiseumverteilt werden. Dazu sollten nicht nur Lebensfreibeträge eingeführt werden,wie es die SPD derzeit fordert, sondern auch die Steuertarifstufen reformiertwerden", schlägt Bach vor. Der aktuelle SPD-Vorschlag sei zwar im Ansatzrichtig, lasse aber die Tarifgestaltung offen. In Bachs Vorschlag werden nebenLebensfreibeträgen von einer Million Euro für enge Verwandte die derzeit siebenTarifstufen auf vier reduziert und die Steuersätze vereinfacht. Die Progressionbleibt aber erhalten. Die Kombination aus Lebensfreibetrag und reformiertemSteuertarif würde Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro generieren und die Zahlder Steuerpflichtigen von 200.000 auf knapp 100.000 halbieren.

DIW-Steuerexperte Bach zieht diese Lösung einem vonverschiedenen Seiten geforderten einheitlichen Steuersatz für alle vor. "EineFlat-Tax müsste mindestens 15 Prozent betragen, wenn das derzeitige Aufkommenerzielt werden soll. Und damit sind die Freiträge noch nicht erhöht",erklärt er. Das belaste die kleineren Erbschaften zwischen nahen Verwandten,während hohe Erbschaften und von nicht-verwandten Personen entlastet würden.

"Bei der Streichung von Steuerprivilegien muss mitAugenmaß vorgegangen werden, um die Fortführung mittelständischer Unternehmenund deren Investitionen nicht zu gefährden, zumal in der aktuellenWirtschaftskrise", empfiehlt Bach. Die anfallende Steuer solle über 15oder 20 Jahre abgezahlt werden können, damit sie aus den laufendenUnternehmenserträgen gezahlt werden könne. "Zu prüfen wären weitereFinanzierungshilfen, etwa indem der Fiskus seine Steuerforderung nachrangigoder auch vom Unternehmenserfolg abhängig macht", schlägt Bach vor. Einzusätzlicher Freibetrag für Unternehmensübertragungen sei sinnvoll, darüberhinaus sollte man auch niedrigere Steuersätze prüfen, die allerdings nicht mehrbei dreistelligen Millionenerbschaften gelten sollten.

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, PM vom21.01.2026

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