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Diskriminierende Besteuerung von Wohnungen: EU-Kommission rügt Spanien

08.07.2025

Spanien hat seine Vorschriften zur Besteuerung nicht ansässiger Steuerpflichtiger im Hinblick auf deren als Hauptwohnsitz genutzte Wohnungen nicht mit dem freien Arbeitnehmerverkehr sowie dem freien Kapitalverkehr in Einklang gebracht. Deswegen hat die Europäische Kommission beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und dem Land ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln.

Während ansässige Steuerpflichtige keine Steuer auf fiktive Einkünfte zahlen müssen, die auf ihre als Hauptwohnsitz genutzten Wohnungen entfallen, seien nicht ansässige Steuerpflichtige verpflichtet, Einkommensteuer auf zwei Prozent des Katasterwerts dieser Wohnungen als fiktives Einkommen zu entrichten, rügt die Kommission.

Spanien hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben zu antworten und die von der Kommission festgestellten Mängel zu beheben. Sollte keine zufriedenstellende Antwort eingehen, kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Europäische Kommission, PM vom 18.06.2025

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