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Digitaler Kampf gegen Schwarzarbeit: Expertenmeinungen gehen auseinander
Arbeitgeber sehen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zurModernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (BT-Drs. 21/1930)kritisch, die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft sowie die beim Zollangesiedelte Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bewerten ihn eherpositiv. Das hat sich in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschussesgezeigt.
So lobte Benjamin Stumpp von der Bundesvereinigung derDeutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zwar die Zielsetzung des Gesetzentwurfs,Schwarzarbeit zu bekämpfen, warnte aber vor mehr Bürokratie. Die BDA wargeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. In ihrer schriftlichenStellungnahme erklärt die BDA, Vor-Ort-Kontrollen der FKS seien auf Baustellenund in anderen Einsatzbereichen "durchaus wirkungsvoller und nachhaltigerdurchzuführen, wenn der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen inelektronischer Form ermöglicht wird".
Weiter heißt es in der Stellungnahme: "Das Phänomen derSchwarzarbeit wird vielfach durch eine zu hohe Abgabenlast ausgelöst. Reformenbei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind daher notwendig, umSchwarzarbeit an der Wurzel zu bekämpfen. Die immer weitergehende Ausdehnungdes Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist demgegenüber nicht geeignet, diesenachhaltig zu bekämpfen. Sie bekämpft Symptome, nicht aber die Ursachen."
Constanze Voß, Leiterin der FKS und geladen auf Vorschlagder SPD-Fraktion, lobte die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs und dieErweiterung der Befugnisse der FKS. "Die Bekämpfung der organisiertenFormen der Schwarzarbeit und organisierten Kriminalität wird durch dieTeilnahme der FKS am polizeilichen Informationsverbund verbessert, da alleverfügbaren und relevanten Informationen der beteiligten Ermittlungsbehördenunmittelbar und kurzfristig für die FKS nutzbar sind", heißt es dazu inihrer schriftlichen Stellungnahme.
Bisher sei der Datenaustausch mit der Polizei nur imEinzelfall möglich gewesen, erklärte sie in der Anhörung. Mit dem Gesetzentwurfkönne dieser systematisch erfolgen. "Wir werden auf Augenhöhezusammenarbeiten", sagte Voß. Sie erwarte eine stärkere "Schlagkraftgegen organisierte Kriminalität".
Stephanie Sperling vom Beratungsnetzwerk "FaireMobilität" des Deutschen Gewerkschaftsbundes, geladen auf Vorschlag derFraktion Die Linke, erklärte, dass viele Menschen ihr Beratungsangebotwahrnähmen, die selbst ihren Lohn nicht oder nur teilweise erhalten hätten. WerSchwarzarbeit strukturell angehen wolle, müsse Arbeitnehmerrechte stärken,sagte sie. Dies betreffe insbesondere ausländische Kräfte.
Sperling warnte: "Ohne verbindliche Schutzregelungenwerden Betroffene von Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit häufig nicht bereitsein gegenüber den Behörden auszusagen, weil sie Verfolgung, Sanktionen oderAbschiebung fürchten müssen." Sie sprach sich in der Anhörung für so genannteNon-Punishment-Regelungen aus, also den Verzicht auf Strafen, sowieaufenthaltsrechtliche Sicherungen für kooperierende Betroffene.
Um das Thema Cum-Cum und Cum-Ex ging es bei den Fragen anHelmut Lotzgeselle, Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht. DiesemThema hatten sich auch Anträge der Fraktionen von Grünen (BT-Drs. 21/2033) undLinken (BT-Drs. 21/2037) gewidmet, die in der Anhörung ebenso behandelt wurden.Lotzgeselle prangerte einen "massiven Steuerschaden" durch diegenannten Steuergestaltungen an. Nötig sei ein ausreichender Zugang derBehörden zu Beweismitteln, erklärte er mit Blick auf die geplanten verlängertenAufbewahrungsfristen für Belege. "Wenn die Unterlagen einmal weg sind,sind auch die Milliarden aus Cum/Cum und Cum/Ex verloren", warnte er.
"Gerade bei Cum/Cum-Fällen gibt es ein sehr großesDunkelfeld von noch unentdeckten Fällen", schreibt Lotzgeselle in seinerschriftlichen Stellungnahme. Laut Bundesfinanzministerium seien bei denCum/Cum-Fällen bisher nur etwa ein bis zwei Prozent der geschätztenSchadenssumme von mindestens 28,5 Milliarden Euro zurückgefordert worden.
Deutscher Bundestag, PM vom 13.10.2025