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Digitaler Führerschein: Auf den Weg gebracht
Die Bundesregierung hat die Grundlage für digitaleLeistungen im Bereich Verkehr gelegt. Wie ein von ihr beschlossenerGesetzentwurf vorsieht, sollen dafür das Straßenverkehrsgesetz und anderestraßenverkehrsrechtlicher Vorschriften geändert werden. Die Änderungen seienVoraussetzung, um die weiteren Einzelheiten dieser Projekte zu regeln, teiltdas Bundesverkehrsministerium (BMV) mit.
So legt der Gesetzentwurf die Rechtsgrundlagen für dieEinführung eines digitalen Führerscheins. Künftig soll der Kartenführerscheinzuhause bleiben können, weil das Dokument über das Smartphone abrufbar seinwird und somit digital nachweisbar ist. Dies soll Bürgern den Alltag erleichtern,zum Beispiel bei Nutzung von Mietwagen- und Carsharing-Angeboten. Der nationaledigitale Führerschein soll Ende 2026 zur Verfügung stehen, das heißt deutlichvor dem Einführungsdatum für den einheitlichen und EU-weit gültigen digitalenFührerschein in 2030.
Außerdem soll die Parkraumkontrolle digital werden. Kommunensollen zeitgemäße Handlungsspielräume für eine wirksame Parkraumbewirtschaftungerhalten. Die Parkraumüberwachung sei personalintensiv; vielerorts herrschehier Personalmangel, erläutert das BMV. Der Ersatz von Papier-Parkscheinendurch eine kennzeichenbasierte Kontrolle mittels Scan-Fahrzeugen solle Parkraumkontrolleneffektiver machen.
Die Fahrzeugdaten in den Datenbanken desKraftfahrt-Bundesamts (KBA) sollen digital und adressatenfreundlicher nutzbargemacht werden. Das KBA werde auf der Internetseite einen einfachen Zugangeinrichten, um auf technische Fahrzeugdaten zugreifen zu können. Mit derjeweiligen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (so genannte Fahrgestellnummer) sollkünftig jeder Auskünfte über Fahrzeugrückrufe sowie über die technischen Dateneines Fahrzeugs (so genannte Übereinstimmungsbescheinigungen) fahrzeuggenauabrufen können. Für die Inbetriebnahme dieser Angebote bedarf es laut BMV derdatenschutzrechtlichen Grundlagen im jetzt beschlossenen Gesetzentwurf.
Schließlich soll, um die Straßenverkehrssicherheit zuerhöhen, der Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße verboten werden. DasVerbot soll bereits das Angebot und bloße Versuche betreffen. GewerbsmäßigeHandlungen sollen sanktioniert und mit einer hohen Geldbuße bis zu 30.000 Eurobedroht werden. Damit will das BMV insbesondere gewerbliche Anbieterabschrecken, die Ermittlung zu Verkehrsverstößen und ihre Folgen auf anderePersonen abzulenken. Es sei "untragbar, dass solche Angebote nachVerkehrsverstößen die vermeintliche Möglichkeit eröffnen, sich der Geldbuße,dem Fahrverbot und den Punkten für seinen Verkehrsverstoß zu entziehen."
Bundesverkehrsministerium, PM vom 05.11.2025