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Digitale Schnittstelle für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler: Aktuelle Version veröffentlicht
Die Finanzverwaltung hat nach § 4 Kassensicherungsverordnung in der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) Version 1.0 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler erarbeitet. Dies meldet das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben.
Die DSFinV-TW sei die Beschreibung einer Schnittstelle für den Export von Daten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenüberlassung ("Z3-Zugriff") im Rahmen von Außenprüfungen und Kassen-Nachschauen. Sie solle eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig von dem beim Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssystem sicherstellen.
Die DSFinV-TW in der Version 1.0 ist laut BMF für Aufzeichnungen, die ab dem 01.01.2024 erfolgen, anzuwenden, könne aber auch schon vorher angewendet werden. Sie sei auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern veröffentlicht (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleTaxameter/digi taleSchnittstelleTaxameter_node.html).
Das BMF-Schreiben werde im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es stehe ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des BMF (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Themen – Steuern -Steuerverwaltung & Steuerrecht – Abgabenordnung – BMF-Schreiben/Allgemeines) als pdf-Datei zum Download bereit.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 13.09.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10007 :004