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Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden: Widerspruch 2026 noch nicht erforderlich
Bürger, dieihre Steuererklärung in Papierform beim Finanzamt einreichen, werden auch imJahr 2026 weiterhin einen Steuerbescheid in Papierform erhalten. Dies gilt indiesem Jahr auch noch für Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen über ELSTEReinreichen und bislang einer digitalen Bekanntgabe der Verwaltungsakte nochnicht zugestimmt haben. Auch sie erhielten weiterhin ihren Steuerbescheid perPost, informiert das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz.
Erst im Jahr2027 ergebe sich hier eine Änderung. Ab dann gehe das Finanzamt bei Abgabeeiner elektronischen Steuererklärung davon aus, dass man auch denSteuerbescheid elektronisch empfangen will. Sollen in diesen FällenSteuerbescheide noch in Papierform versandt werden, müsse der digitalenBekanntgabe mit einem Antrag im ELSTER-Konto aktiv widersprochen werden.
Laut LfSt wirddie elektronische Widerspruchsmöglichkeit im Laufe des Jahres 2026 zurVerfügung gestellt. Aktuell sei kein Widerspruch erforderlich und technischauch noch nicht möglich.
DieSteuerverwaltung empfehle jedoch allen Steuerpflichtigen, einELSTER-Benutzerkonto einzurichten und die elektronische Kommunikation schonjetzt zu aktivieren, um von den Vorteilen der digitalen Bekanntgabe zuprofitieren. Dies sorge nicht nur für eine schnellere, sicherere undumweltfreundlichere Zustellung von Steuerbescheiden und anderen Mitteilungen.Auch das Übersenden von Belegen oder das Erhalten und Beantworten von Fragendes Finanzamts werde beschleunigt und vereinfacht.
Landesamt fürSteuern Rheinland-Pfalz, PM vom 26.01.2026