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Deutschland-Niederlande: Entlastung für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer bei Besteuerung

25.03.2021

Mit Blick auf die Corona-Pandemie ist die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 06.04.2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern zum dritten Mal verlängert worden. Dies teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit.

Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens habe man sich mit den Niederlanden darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 12.04.2012 zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zumindest bis zum 30.06.2021 Bestand haben wird. Hierzu hätten die zuständigen Behörden laut BMF am 5./10.03.2021 eine schriftliche Absprache unterzeichnet.

Bundesfinanzministerium; Schreiben vom 23.03.2021, IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001

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