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Defekte Steckdosen im Camper: Fahrzeugmietvertrag kann fristlos gekündigt werden
Wenn in einem angemieteten Camper keine der Steckdosenfunktioniert, berechtigt das die Mieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages– mit den entsprechenden Rechtsfolgen. Das hat das Amtsgericht (AG) Münchenentschieden.
Ein Mann hatte für den Zeitraum vom 10.06.2023 bis08.07.2023 ein Wohnmobil angemietet. Hierfür zahlte er eine Miete von 3.612 Euro.Mit dem Camper wollte er mit seiner Lebensgefährtin vier Wochennach Skandinavien bis zum Nordkap fahren und dabei flexibel und autarkreisen, ohne durchgehend Campingplätze zu nutzen.
Das Wohnmobil verfügte über mehrere 12-Volt-Stecksdosen, dieüber das Boardsystem gespeist wurden, sowie über 230-Volt-Steckdosen, diejedoch nur bei externer Stromversorgung funktionsfähig waren.
In der ersten Camping-Nacht in Dänemark stellten dieReisenden fest, dass keine der im Fahrzeug befindlichen 12-Volt-Steckdosenfunktionierte. Die Lebensgefährtin des Mieters konnte daher das von ihr ausgesundheitlichen Gründen nachts zwingend benötigte Atemgerät nicht nutzen.Dieses sollte mit Hilfe eines Spannungswandlers an eineder 12-Volt-Steckdosen angeschlossen werden.
Die Reisenden kehrten mit dem Wohnmobil daraufhin schon nachder ersten Nacht nach Hamburg zurück und verlangten dort am 11.06.2023Abhilfe von der Vermieterin des Campers. Weil diese weder den Defekt behebennoch ein Ersatzfahrzeug bereitstellen konnte, erklärte der Mieter am16.06.2023 die Kündigung des Mietvertrages und verlangte den gezahltenMietpreis zurück. Dies verweigerte die Vermieterin: Der Ausfall der12-Volt-Steckdosen sei kein erheblicher Mangel.
Das AG München verurteilte die Vermieterin, dem Mieter 3.412,71Euro zu erstatten. Für den Zeitraum bis zur Rückgabe des Wohnmobilsam 11.06.2023 nahm es eine Mietminderung von 20 Prozent an. Für denZeitraum von 12.06.2023 bis zum 08.07.2023 erkannte es denErstattungsanspruch für den zeitanteiligen Mietpreis in Höhe von 3.362,89 Euroan.
Der Mieter habe den Vertrag fristlos kündigen können. Die Tauglichkeitdes Campers sei nicht lediglich unerheblich beeinträchtigt gewesen. Zwar sei dieserals Fahrzeug nutzbar gewesen. Allerdings diene ein Wohnmobil nicht lediglichdem Fortkommen von A nach B, sondern auch dem Wohnen. Wenn in ihm dienormalen 12-Volt-Steckdosen nicht funktionierten, so sei sein Gebrauch zumWohnen eingeschränkt. Denn Geräte mit einem handelsüblichen Stecker könntendann, wenn keine externe Stromversorgung bereitstehe, nicht betriebenwerden.
Der Mietvertrag sei auf eine Zeit von vier Wochenabgeschlossen worden. Im Hinblick auf die seit der Rückgabe des Fahrzeugsam 11.06.2023 vergangene Zeit sei es dem Mieter nicht zuzumuten, dasMietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Bis zumZugang der Kündigung sei bereits mehr als ein Viertel derMietzeit vergangen gewesen, ohne dass der Mieter das Fahrzeug hätte nutzenkönnen.
Amtsgericht München, Urteil vom 04.12.2025, 233 C 16119/24, rechtskräftig