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DBA Deutschland – Schweiz: Ergänzung der Konsultationsvereinbarung über Durchführung von Schiedsverfahren wird weitergeführt

28.07.2022

Gestützt auf Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) haben die zuständigen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, dass die Konsultationsvereinbarung vom 25.10.2019 zur Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21.12.2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA bis zum 31.12.2024 anwendbar ist, sofern sich die zuständigen Behörden nicht über die Weiterführung einigen.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 26.07.2022, IV B 2 - S 1301-CHE/21/10030 :002

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