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DAC7: FAQ für Anbieter und Aktualisierung des Kommunikationshandbuchs
Im Rahmen der Erweiterung der DIP-Schnittstelle um die Upload-Funktion ist das Kommunikationshandbuch für DAC7 entsprechend erweitert worden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist außerdem darauf hin, dass Konkretisierungen sowie weitere Geschäftsregeln zur Sicherstellung der Datenqualität ergänzt wurden.
Bisher stehe die Upload-Funktion für Übermittlungen nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz noch nicht zur Verfügung. Eine Bereitstellung sei aber bis Ende 2025 vorgesehen, teilt das BZSt mit. Zusätzlich habe man die Seite mit häufig gestellten Fragen (FAQ) für Anbieter, die auf meldepflichtigen Plattformen registriert sind, ergänzt.
Das neue Kommunikationshandbuch ist auf der Website des BZSt verfügbar (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/Handbuecher/handbuecher_node.html). Gleiches gilt für die FAQ für Anbieter (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/FAQ/faq_node.html).
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 24.09.2025