Corona-Wirtschaftshilfen: Änderungen bei der Rückfragepraxis zu den Schlussabrechnungen
Nach Information der NBank, der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen, hat sich die Rückfragepraxis im Zuge der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen insoweit geändert, als dass die Frist zu Beantwortung der Rückfragen grundsätzlich 21 Tage beträgt.
Für den Fall, dass der prüfende Dritte diese Frist nicht einhalten kann, bestehe die Möglichkeit, eine Verlängerung dieser zu beantragen. Zu beachten sei aber, dass bei keinerlei Rückmeldung innerhalb der Frist von 21 Tagen die NBank nach Aktenlage entscheidet und die entsprechenden Bescheide kurzfristig erlassen werden.
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 09.05.2025