Energiesteuergesetz: Beihilferechtliche Genehmigung läuft aus
Umstrittenes Heizungsgesetz: Nimmt letzte parlamentarische Hürde
Corona-Schlussabrechnungen: Abgabefrist endet
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Abgabefrist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 31.10.2023 verlängert. Können prüfende Dritte diese Frist nicht einhalten, müssen sie bis zu diesem Termin eine Verlängerung beantragen und dann bis spätestens zum 31.03.2024 abgeben, informiert die Bundessteuerberaterkammer (BStBK).
Dennoch sollten Steuerberater die Schlussabrechnungen sobald wie möglich angehen, rät die BStBK. Denn würden die Fristen nicht eingehalten, sollen Erinnerungsschreiben, Anhörungen und danach auch Rückforderungsbescheide von den Bewilligungsstellen folgen.
Bundessteuerberaterkammer, September 2023