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Corona-Pandemie: Gastronom hat keinen Anspruch aus Betriebsschließungsversicherung
Ein Restaurant-Inhaber ist mit seiner Klage auf Leistungen seiner Betriebsschließungsversicherung wegen der coronabedingten Schließung seines Restaurants vor dem Landgericht (LG) Oldenburg gescheitert.
Der beklagte Versicherer habe in der Betriebsschließungsversicherung lediglich Deckungsschutz für die in seinen Versicherungsbedingungen namentlich aufgelisteten Krankheiten und Krankheitserreger gewährt, so das LG. Die Begriffe Corona, COVID 19 oder Sars-Cov2 seien in der Auflistung nicht genannt worden. Deshalb bestehe im konkreten Fall trotz einer Bezugnahme auf das Infektionsgesetz kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung zum Oberlandesgericht Oldenburg ist möglich.
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 14.10.2020, nicht rechtskräftig