Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Corona-Hilfsmaßnahmen: Finanzverwaltung ...

Corona-Hilfsmaßnahmen: Finanzverwaltung Baden-Württemberg gewährt Verlängerung

13.12.2021

Die baden-württembergische Finanzverwaltung verlängert wesentliche Corona-Hilfsmaßnahmen. Damit sollen die Corona-Folgen für Betroffene abgemildert werden. Zahlungsaufschübe werden gewährt und Vollstreckungsmaßnahmen vorübergehend ausgesetzt.

Manche Steuerzahler seien wegen der Corona-Pandemie in finanzielle und wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die baden-württembergische Finanzverwaltung komme den Betroffenen daher entgegen und verlängere wesentliche Corona-Hilfsmaßnahmen bis ins neue Jahr hinein. So würden beispielsweise Zahlungsaufschübe gewährt und Vollstreckungsmaßnahmen vorübergehend ausgesetzt.

Die Erleichterungen können Personen und Unternehmen in Anspruch nehmen, die von der Corona-Pandemie nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind.

Konkret werden folgende Regelungen verlängert, auf die sich die Finanzministerien der Länder und das Bundesfinanzministerium verständigt haben:

Betroffene können bis zum 31.01.2022 Anträge auf zinslose Stundung stellen. Die Stundungen können bis maximal 31.01.2022 gewährt werden. Anschlussstundungen sind möglich, wenn sie mit einer angemessenen und bis höchstens zum 30.06.2022 dauernden Ratenzahlung verbunden sind.

Bei bis zum 31.01.2022 fälligen Steuern werden Vollstreckungsmaßnahmen auf Antrag der Steuerpflichtigen bis zum 31.03.2022 ausgesetzt. Säumniszuschläge, die bis zum 31.03.2022 entstanden sind, werden grundsätzlich erlassen.

Steuerpflichtige können bis zum 30.06.2022 Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 und 2022 stellen.

Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 10.12.2021

Mit Freunden teilen