Kind soll Namen des neuen Ehemanns tragen: Großzügigere Maßstäbe gelten auch für Altfälle
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Christlicher Heimunterricht unzureichend: Familie zu Recht zur Schulanmeldung aufgefordert
DieSchulaufsichtsbehörde hat den Eltern einer Familie zu Recht aufgegeben, ihreKinder an einer Schule anzumelden, an der sie ihre Schulpflicht erfüllenkönnen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden.
Die Eltern hatten gegendie behördlichen Aufforderungen geklagt: Sie würden ihre Kinder aus religiösenGründen zu Hause unterrichten, wobei sie auf die Unterstützung eines Vereinszurückzugriffen, der sich als "freies christliches Heimschulwerk" bezeichnet.Sie sahen sich in ihrem grundgesetzlichen Elternrecht verletzt. Gefahren fürdas Wohl ihrer Kinder bestünden nicht.
Dem war dasbeklagte Land entgegengetreten und hatte ausgeführt, die Schulpflicht könne sonicht erfüllt werden, da es sich bei dem Verein weder um eine öffentlicheSchule noch um eine Ersatz- oder anerkannte Ergänzungsschule handele.
Die Klagen gegendie Ordnungsverfügungen wies das VG Münster ab. Das Schulgesetz des LandesNordrhein-Westfalen verpflichte Eltern zur Anmeldung ihrer Kinder an einerSchule. Diese Pflicht hätten die hiesigen Eltern nicht durch eine Anmeldung beidem Verein erfüllt. Dieser sei schon keine Schule im Sinne des Schulgesetzes,weil er selbst regelmäßig keinen Unterricht durchführe, sondern lediglichEltern Unterstützung insbesondere durch fachliche und pädagogische Betreuungvon Heimunterricht anbiete.
Andere Mittel –etwa die Kinder behördlich einer Schule zuzuweisen – hätten mindestens ebensointensiv in die Rechte der Eltern eingegriffen. Weil das Gesetz eineSchulbesuchspflicht vorgebe, sei auch irrelevant, ob Unterrichtung undErziehung der Kinder anders gesichert seien.
Gegen die Urteilekann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den dasOberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden würde.
VerwaltungsgerichtMünster, Urteile vom 17.12.2025, 4 K 594/23 und andere, nicht rechtskräftig