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Chancen-Aufenthaltsrecht: Wird eingeführt

05.12.2022

Der Bundestag hat am 02.12.2022 grünes Licht für das so genannte Chancen-Aufenthaltsrecht gegeben. Damit sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, auch gute Chancen erhalten. Die bisherige Praxis der Kettenduldungen werde beendet, so die Bundesregierung. Geflüchtete könnten nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen.

Die Regelung betrifft rund 136.000 bereits in Deutschland gut integrierte Menschen, die am 31.10.2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende können nach Angaben der Bundesregierung bereits nach drei Jahren Aufenthalt sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die Betroffenen erhalten ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht. In dieser Zeit haben sie eine faire Chance, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung durch eine Erwerbstätigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und der Erwerb eines Identitätsnachweises.

Straftäter und Gefährder können nicht von der Regelung profitieren. Für diese Personengruppe wird die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert. Auch Personen, die ihre Abschiebung aufgrund wiederholter, vorsätzlicher Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung weiter verhindern, wird die Aufenthaltserlaubnis versagt und eine zügige Rückführung durchgesetzt.

Das Gesetz enthält auch eine Regelung zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte. Dazu werden diejenigen Normen, die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz nur befristet in Kraft gesetzt wurden, entfristet und damit dauerhaft anwendbar. Zudem wird der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften erleichtert, indem für nachziehende Ehegatten das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt.

Die Bundesregierung teilt zudem mit, die Integrationskurse für Asylbewerber bereits von Anfang an zu öffnen. So soll der Integrationskurs und der Berufssprachkurs künftig grundsätzlich im Rahmen verfügbarer Plätze zugänglich sein, unabhängig vom Herkunftsland oder Einreisedatum der betroffenen Personen. Dadurch will die Bundesregierung einen Beitrag zur Teilhabe und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.

Bundesregierung, PM vom 02.12.2022

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