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Bundeszentralamt für Steuern: Warnung vor Betrugs-E-Mails
Vor Betrügereien in seinem Namen warnt wieder einmal das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Seit einiger Zeit versuchten Betrüger, per E-Mail an Informationen von Steuerzahlern zu gelangen. In den E-Mails werde behauptet, das BZSt habe eine "Action Refund LtD" mit der Auszahlung von Entschädigungen beauftragt und dem Empfänger stehe eine Entschädigung zu. Der E-Mail-Empfänger werde sodann dazu aufgefordert, sich zu verifizieren.
Dies solle man unbedingt unterlassen, betont das BZSt. Auf entsprechende Mails sollte weder reagiert noch sollten angegebene Links in der E-Mail geöffnet werden.
Betrugs-E-Mails seien unter anderem daran zu erkennen, dass das BZSt Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen nur per Brief zustelle, niemals per E-Mail. Etwas anderes gelte nur dann, wenn einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt worden sei.
Zahlungen seien zudem ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten. Die Fälschungen seien oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig würden Fachbegriffe falsch verwendet, so das BZSt. Auch trügen echte Bescheide immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters. Schließlich fordere das BZSt niemals dazu auf, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 12.09.2023