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Bundestag beschließt Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen
Der Bundestag hat die Aktivrente beschlossen: Wer imRentenalter freiwillig weiterarbeitet, kann damit künftig teilweisehinzuverdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen.
Die Aktivrente erlaubt es Menschen, die bereits diegesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig im Ruhestandweiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfreihinzuverdienen.
Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtigeArbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Dabei erfolgt die Begünstigungunabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder denRentenbezug aufschiebt.
Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Freiberufler,Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamte. Die Steuerfreiheit wird aufPersonen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67.Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben.
Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat istgrundsätzlich steuerfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssenaber gezahlt werden. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, muss auf dendarüber liegenden Betrag Steuern zahlen.
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreizschaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Maßnahme soll zudem helfen,den Fachkräftemangel abzufedern.
Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um dieAktivrente zu überprüfen.
Bundesregierung, PM vom 05.12.2025