Bundesregierung beschließt Standortfördergesetz: Impulse für private Investitionen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf zielt laut Bundesfinanzministerium (BMF) darauf ab, stärkere Impulse für private Investitionen zu setzen. Dazu würden die Rahmenbedingungen für private Investitionen, insbesondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital), verbessert und Unternehmen im Finanzmarktbereich von unnötiger Bürokratie entlastet.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital vor. Konkret sind folgende Maßnahmen umfasst:
Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen;
Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im Betriebsvermögen gehalten werden, wenn diese reinvestiert werden (so genanntes Roll-Over);
Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien auf 0,01 Euro von bislang einem Euro.
Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen im Investmentsteuergesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch setzt der Entwurf laut BMF außerdem Anreize für Investitionen von kollektiven Anlagevermögen (Fonds) in erneuerbare Energien und Infrastruktur. Dies gelinge durch die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens, womit Hemmnisse für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien beseitigt werden. Dies ermögliche eine bessere Nutzung des in Investmentfonds angelegten Kapitals für Investitionen in erneuerbare Energien und den Erhalt und Aufbau der Infrastruktur.
Der Gesetzentwurf enthält zudem Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Finanzmarktbereich. Viele Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten werden gestrichen, die für eine effektive Aufsicht nicht mehr erforderlich sind. Abstriche bei notwendigen Standards im Verbraucher- und Anlegerschutz gebe es aber nicht, betont das BMF.
Darüber hinaus setze der Entwurf eine Reihe kapitalmarktrechtlicher EU-Rechtsakte wie den EU-Listing Act und die Vorgaben für ein europäisches Unternehmensportal um. Diese EU-Rechtsakte leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der europäischen Spar- und Investitionsunion, erläutert das BMF. Ihre Umsetzung in Deutschland stärke auch den hiesigen Finanzmarkt, erleichtere private Investitionen und trage zur Verbesserung unserer Wettbewerbsfähigkeit bei.
Bundesfinanzministerium, PM vom 10.09.2025