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Bürgergeld: Soll Hartz IV ablösen

29.07.2022

Die Bundesregierung will die Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") zu einem modernen Bürgergeld weiterentwickeln. Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hat für die Reform jetzt konkrete Vorschläge vorgelegt. Wie sein Ministerium mitteilt, geht es um praktische Erleichterungen – und um Respekt für Lebensleistung. Die staatliche Hilfe solle künftig bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter sein.

Zunächst soll es darum gehen, dem Einzelnen durch Qualifizierung, Weiterbildung und zielgerichtete Unterstützung dabei zu helfen, einen Arbeitsplatz zu finden, erläutert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Arbeitsuchende und Jobcenter sollen künftig gemeinsam einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit vereinbaren. Grundlage der Zusammenarbeit soll Vertrauen sein. In den ersten sechs Monaten, der so genannten Vertrauenszeit, sollen deshalb künftig keine Leistungen mehr gemindert werden können.

Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses sollen nach den Vorstellungen Heils im Vordergrund stehen. Der so genannte Vermittlungsvorrang werde daher abgeschafft. Für Weiterbildungen sollen ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen werden. Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, solle künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden können.

Der Soziale Arbeitsmarkt (§ 16i Sozialgesetzbuch II) werde fortgeführt: Jobcenter könnten weiterhin sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse fördern, um Menschen nach besonders langer Arbeitslosigkeit zu aktivieren. Menschen, denen es besonders schwerfällt, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen, sollen durch professionelles Coaching unterstützt werden können.

Weiter solle das neue Bürgergeld mehr Sicherheit bieten und die Lebensleistung besser respektieren, so das BMAS. Vermögen und Angemessenheit der Wohnung sollen erst nach 24 Monaten Bürgergeldbezug überprüft werden. Nach Ablauf der 24 Monate (Karenzzeit) soll ein höheres Schonvermögen als bisher vorgesehen sein. Rücklagen für die Altersvorsorge sollen ebenfalls besser geschützt werden. Für Auszubildende, Schüler und Studierende, die Bürgergeld beziehen, sollen höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung oder den Nebenjob gelten.

Die Regelsätze sollen zum 01.01.2023 angemessen und deutlich steigen. Einzelheiten werden laut BMAS im Gesetzentwurf ergänzt, sobald die erforderlichen Berechnungen abgeschlossen sind. Die Vorgaben für Leistungsminderungen (so genannte Sanktionen) sollen auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019 neu geregelt werden. Für Rückforderungen zu viel ausgezahlter Beträge soll künftig eine Bagatellgrenze gelten.

Die Bürgergeld-Reform starte in der nächsten Zeit mit einem Referentenentwurf des BMAS. Nach der Ressortabstimmung (Prüfung seitens aller beteiligten Bundesministerien) und einem anschließenden Kabinettbeschluss solle das Bürgergeldgesetz von Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden.

Bundesarbeitsministerium, PM vom 20.07.2022

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