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Budget für Hausärzte: Bundesrat billigt Abschaffung

18.02.2025

Der Bundesrat hat am 14.02.2025 zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Kommune nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und das Gesetz somit gebilligt. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Patienten den Zugang zu Hausarztterminen zu erleichtern.

Dafür werden alle hausärztlichen Leistungen, einschließlich Hausbesuchen, zukünftig ohne Kürzungen vergütet. Die Einführung von Quartalsbudgets entfällt, sodass die Honorare steigen können, wenn neue Patienten aufgenommen werden oder mehr Leistungen erbracht werden als bisher.

Müssen viele chronisch kranke Patienten derzeit aus abrechnungstechnischen Gründen in jedem Quartal neu einbestellt werden, kann künftig stattdessen eine Versorgungspauschale für bis zu ein Jahr abgerechnet werden. Somit entfallen unnötige Abrechnungstermine. Darüber hinaus sollen Praxen, die einen wesentlichen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung leisten, durch eine Vorhaltepauschale besonders honoriert werden.

Das Gesetz sieht ebenso vor, die Bewilligungsverfahren für medizinisch notwendige Hilfsmittel zu vereinfachen und zu beschleunigen. Menschen mit schweren Krankheiten oder Behinderungen sollen so schneller und unbürokratischer Zugang zu wichtigen Hilfsmitteln erhalten.

In Fällen sexuellen Missbrauchs oder Vergewaltigung können zukünftig alle Frauen – und nicht nur unter 23-Jährige – Notfallverhütungsmittel vom Hausarzt verordnet bekommen.

Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

In einer begleitenden Entschließung begrüßen die Länder grundsätzlich die Abschaffung der Budgets bei der hausärztlichen Versorgung. Die Neuregelung verschlechtere jedoch die Versorgung, da bereits bestehende Regelungen nicht beachtet würden. So werde zum Beispiel Fördermaßnahmen für eine gesicherte Versorgung die Finanzierung entzogen. Die Bundesregierung müsse hier schnellstmöglich Abhilfe schaffen, fordert der Bundesrat.

Bundesrat, PM vom 14.02.2025

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