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Besteuerung von Kryptowerten: Experten nehmen Stellung

16.10.2025

Das Institut fürDigitalisierung im Steuerrecht hat anlässlich einer öffentlichen Anhörung zum "Entwurfeines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2026 (DAC 8) ", inder es insbesondere um die Besteuerung von Kryptowerten geht (BT-Drs. 21/1937),sich abzeichnende regulative Anforderungen thematisiert.

Dessen VertreterMatthias Steger, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, schreibt in seinerschriftlichen Stellungnahme: "Der Regulierungsentwurf trifft kleineUnternehmen besonders hart, weil keine Ausnahmen, Bagatellgrenzen oderSandbox-Ansätze vorgesehen sind." So seien für Großbanken und Startupseinheitliche Meldepflichten vorgesehen, "ohne Rücksicht auf derenRessourcen und Risikoprofil".

Florian Köbler vonder Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) bezifferte den Steuerausfall beiKrypto-Werten in Deutschland auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr. "Dasvorliegende Gesetz markiert zweifellos einen Paradigmenwechsel in dersteuerlichen Erfassung von Kryptowerten und anderen digitalen Finanzprodukten",schreibt die DSTG, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, in ihrerschriftlichen Stellungnahme.

Die internationaleKoordination durch das Rahmenwerk der Industrieländerorganisation OECD(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zuBerichtspflichten bei Krypto-Werten (Crypto-Asset Reporting Framework, CARF)sei "ein wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Bekämpfunggrenzüberschreitender Steuerhinterziehung". Allerdings werde "ohneausreichende Ressourcen für die Finanzverwaltung selbst das ambitioniertesteTransparenzgesetz seine beabsichtigte Wirkung verfehlen", warnt die DSTG.

Nötig seien "mindestens500 zusätzliche Stellen in spezialisierten Einheiten". Ein mittlererzweistelliger Millionenbetrag sei für die IT-Modernisierung erforderlich.Mindestens 2.000 Mitarbeiter müssten zu Kryptowerte-Spezialisten ausgebildetwerden.

Als "absoluterforderlich" bezeichnete Jörg Bibow das Gesetz. Er ist Ökonomie-Professoram Skidmore College in New York und wurde von der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen als Sachverständiger vorgeschlagen. Allerdings lasse sich das Problemdes mangelhaften Steuervollzugs bei Kryptowerten nur durch internationaleKooperation lösen, mahnte er an.

In der Anhörungwurde zuvor gelobt, dass 67 OECD-Länder an dem Rahmenwerk der OECD zurBesteuerung der Kryptowerte teilnehmen. "Über 100 Länder nehmen nicht teil",stellte Bibow dazu fest. Folglich werde es weiterhin Möglichkeiten geben,außerhalb der OECD-Länder entsprechende Geschäfte zu machen.

Co-Pierre Georg,Finanz-Professor an der Frankfurt School of Finance and Management und geladenauf Vorschlag der Fraktion Die Linke, sprach sich in der Anhörung dagegen aus,dass bei der Besteuerung von Gewinnen mit Kryptowerten eine Jahresfrist gelte, derzufolgeVeräußerungsgewinne nach dieser Frist steuerfrei seien. Das sei "nichtmehr zeitgemäß". Deutschland nehme damit mittlerweile eine Sonderrolle inder EU ein. Er verwies auf Daten, denen zufolge in Deutschland im Jahr 2024insgesamt 47,3 Milliarden Euro an realisierten Kryptogewinnen erwirtschaftetworden seien. Der Kryptosteuersoftware-Anbieter Blockpit schätze die Zahl derKryptonutzer in Deutschland auf sieben Millionen.

DeutscherBundestag, PM vom 14.10.2025

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