Datenaustausch mit Bulgarien: Nach Diebstahl ausgesetzt
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder: Gesetzentwurf zur Bekämpfung beschlossen
Besteuerung von Grenzpendlern: Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg
Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von im Homeoffice tätigen Grenzpendlern und im öffentlichen Dienst Beschäftigten wurde mit dem Großherzogtum Luxemburg am 07.10.2020 eine Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23.04.2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.
Die Vereinbarung ersetzt die Verständigungsvereinbarung vom 03.04.2020 und erweitert die im Hinblick auf die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie getroffenen Vereinbarungen auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Zudem wurde vereinbart, dass die Verständigungsvereinbarung bis mindestens Ende 2020 gilt.
Die Verständigungsvereinbarung ist laut Bundesfinanzministerium am 08.10.2020 in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11.03.2020 bis nunmehr zum 31.12.2020 Anwendung. Sie verlängert sich nach dem 31.12.2020 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 20.10.2020, IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :002