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Besteuerung von Grenzpendlern: Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien wird erneut verlängert

04.10.2021

Die zuständigen Behörden Deutschlands und Belgiens haben am 23.09.2021 vereinbart, die zwischen Deutschland und Belgien bestehende Konsultationsvereinbarung erneut zu verlängern, und zwar bis zum 31.12.2021.

Die in der Konsultationsvereinbarung vom 06.05.2020 getroffene allgemeine Regelung, dass eine Kündigung der Konsultationsvereinbarung einseitig von jeder der zuständigen Behörden durch Mitteilung an die andere zuständige Behörde möglich ist, bleibe unberührt. Eine frühere Beendigung der Vereinbarung bleibe somit möglich, so das BMF.

Hintergrund: Die am 06.05.2020 mit Belgien abgeschlossene und zuletzt am 16.06.2021 verlängerte Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 11.04.1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern in der Fassung des Zusatzabkommens vom 05.11.2002 im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern läuft grundsätzlich am Ende eines Monats aus, wenn sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats verlängert wird.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 29.09.2021, IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001

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