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Besteuerung von Grenzpendlern: Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland Niederlanden verlängert

23.09.2021

Die am 06.04.2020 mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 12.04.2012 zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Aufgrund der noch anhaltenden pandemischen Situation hat die Bundesrepublik sich mit den Niederlanden darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 31.12.2021 Bestand haben wird. Hierzu hätten die zuständigen Behörden am 09.09.2021 eine schriftliche Absprache unterzeichnet, teilt das Bundesfinanzministerium mit.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 15.09.2021, IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001

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