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Besteuerung von Grenzpendlern: Entlastung grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer im Hinblick auf coronabedingte Maßnahmen

11.10.2021

Mit Blick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie wollen Deutschland und Belgien Grenzpendler weiterhin entlasten. Deswegen haben die beiden Länder ihre am 06.05.2020 abgeschlossene und zuletzt am 16.06.2021 verlängerte Konsultationsvereinbarung zu ihrem Doppelbesteuerungsabkommen vom 11.04.1967 nun noch einmal verlängert.

Die Vereinbarung läuft grundsätzlich am Ende eines Monats aus, wenn sie nicht spätestens eine Woche vor Ablauf des vorhergehenden Monats verlängert wird. Mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 23.09.2021 wurde sie nunmehr bis zum 31.12.2021 verlängert.

Die in der Konsultationsvereinbarung vom 06.05.2020 getroffene allgemeine Regelung, dass eine Kündigung der Konsultationsvereinbarung einseitig von jeder der zuständigen Behörden durch Mitteilung an die andere zuständige Behörde möglich ist, bleibt unberührt. Eine frühere Beendigung der Vereinbarung bleibe somit möglich, teilt das Bundesfinanzministerium mit.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 29.10.2021, IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001

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