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Besteuerung von Grenzpendlern: Absprache zur Fortgeltung der Verständigungsvereinbarung mit Luxemburg

08.12.2021

Die am 07.10.2020 mit dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossene Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23.04.2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen verlängert sich automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemielage hat sich die Bundesrepublik nach Angaben des Bundesfinanzministeriums mit Luxemburg darüber verständigt, dass die Verständigungsvereinbarung zumindest bis zum 31.03.2022 Bestand haben wird. Hierzu hätten die zuständigen Behörden am 02.12.2021 eine schriftliche Absprache unterzeichnet.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 06.12.2021, IV B 3 - S 1301-LUX/19/10007 :003

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