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Bessere Förderung der neuen Wohngemeinnützigkeit

07.04.2026

Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedeneMöglichkeiten, um die am 1. Januar 2025 in den Katalog der gemeinnützigen, dieAllgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung (AO) aufgenommeneFörderung wohngemeinnütziger Zwecke (Neue Wohngemeinnützigkeit - NWG) zubefördern.

Wie es in der Antwort der Regierung (21/4908)auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (21/4553)heißt, wird auch geprüft, wie der in der NWG geforderte Abstand zurmarktüblichen Miete (in der Regel bestimmt durch die ortsüblicheVergleichsmiete) im Einzelnen konkret und rechtssicher festgelegt werden könne.Eine bundesweite Differenz zu den Mieten der als gemeinnützig bezeichnetenWohnungsunternehmen lasse sich nicht ermitteln, da diese immer im Einzelfall zubestimmen wären.

Die Bundesregierung plant nicht, Bauleistungengemeinnütziger Wohnungsunternehmen bei der Umsatzsteuer zu begünstigen. DerKoalitionsvertrag enthalte keine Festlegungen dahingehend, eineUmsatzsteuerbefreiung oder eine ermäßigte Besteuerung von Bauleistungengemeinnütziger Wohnungsunternehmen einzuführen, heißt es in der Antwort.

In der Vorbemerkung hatten die Abgeordneten daraufhingewiesen, dass es in Deutschland nur noch eine Million soziale odergemeinnützige Wohnungen gebe. Zugleich hätten aktuell etwa elf MillionenHaushalte einen Anspruch auf eine vergünstigte Wohnung. Das sei einer derGründe für die anhaltende Krise auf unseren Wohnungsmärkten.

Bundestag, hib-Meldung 260/2026 vom 30.03.2026

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